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Fragen

Fragen zu Besuchen, Zahlung und Grabpflege

Wenn Sie hier keine Antwort finden, schreiben Sie uns – wir beantworten auch Fragen von Menschen, die noch keine Kunden sind.

Antworten

Muss ich die genaue Parzelle und Grabnummer kennen?

Nein. Mit den genauen Angaben geht alles schneller. Wenn Sie sie nicht haben, genügen Vor- und Nachname, das ungefähre Sterbejahr und der Friedhof oder die Stadt – wir prüfen, ob wir die Grabstelle zuverlässig finden können, und der erste Besuch bestätigt, ob es die richtige ist.

Muss ich in Serbien leben?

Nein. Der Dienst ist gerade für Familien gedacht, die nicht regelmäßig kommen können. Alles lässt sich aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, den USA, Kanada, Australien oder von überall auf der Welt regeln.

Wann ist der erste Besuch?

Im ersten Monat – oder im folgenden, wenn Sie nach dem 20. abschließen. Der genaue Tag richtet sich nach unserer Tour auf diesem Friedhof; in Ihrem Konto sehen Sie den Monat.

Zählt der erste Besuch zu meinen Besuchen?

Ja. Er ist ein regulärer Besuch Ihres Pflegepakets, mit Reinigung, und hält zugleich den vorgefundenen Zustand fest: den Ausgangspunkt, mit dem wir jeden späteren Besuch vergleichen. Er kommt nicht zusätzlich zu Ihrem Pflegepaket hinzu.

Was, wenn die Grabstelle nicht zu finden ist?

Der erste Besuch sucht an dem Ort, den Sie uns genannt haben. Ist die Grabstelle nicht dort, sagen wir Ihnen, was wir vorgefunden haben, und helfen Ihnen weiter bei der Suche, per E-Mail und bei den folgenden Besuchen, ohne Aufpreis. Solange wir nichts mehr prüfen können und auf neue Angaben von Ihnen warten, ruht die Abrechnung. Unsicher vor dem Abschluss? Schreiben Sie uns zuerst; diese Hilfe ist kostenlos.

Wie erhalte ich die Fotos?

In Ihrem Konto. Sobald wir den Besuch geprüft haben, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link, und die Fotos liegen dort, zusammen mit dem übrigen Bericht. Die Familie sieht sie über einen Link, den Sie ihr schicken – ein eigenes Konto braucht sie nicht.

Kann ich die Blumen auswählen?

Bei Standard, Premium und Familie sind Saisonblumen nach unserer Wahl inklusive. Haben Sie einen besonderen Wunsch, tragen Sie ihn in die besonderen Hinweise zur Grabstelle ein. Alles darüber hinaus bieten wir Ihnen zuerst an und kaufen es erst, wenn Sie zugestimmt haben.

Kann ich einen wichtigen Termin im Voraus festlegen?

Ja, bei Premium und Familie: Sie tragen bis zu zehn Termine pro Grabstelle ein, etwa Jahrestage und Geburtstage. In einem Monat mit einem Ihrer Termine findet der Besuch genau an diesem Tag statt; er ist einer Ihrer zwölf Besuche, kein zusätzlicher.

Was, wenn der Grabstein repariert werden muss?

Wir sagen es Ihnen im Besuchsbericht. Steinmetzarbeiten, Schrifterneuerung und ähnliche Reparaturen gehören nicht zum Abo. Sie führt ein Steinmetz unseres Vertrauens aus, und sie werden gesondert bezahlt: Sie erhalten zuerst ein Angebot, und die Arbeit beginnt erst, wenn Sie es per E-Mail freigeben.

Wie wird bezahlt?

Mit Karte, über Stripe, als monatliches Abo. Sie können auch ein Jahr im Voraus zahlen – dann sind zwei Monate geschenkt. Sie zahlen beim Abschluss des Abos; der erste Besuch folgt im ersten Monat (im folgenden, wenn Sie nach dem 20. abschließen).

Gibt es einen Aufpreis für eine Familiengruft oder eine verwahrloste Grabstelle?

Für eine Familiengruft ja: +23 € pro Monat bei Standard und +39 € bei Premium. Bei Familie zählt eine Gruft als eine der drei Grabstellen, und das Paket Basis umfasst keine Grüfte. Für eine verwahrloste Grabstelle nein: Der erste Besuch schafft so viel wie möglich, der Bericht sagt, was noch fehlt, und die übrige gewöhnliche Arbeit (Bewuchs, Unkraut, Reinigung) verteilen wir ohne Aufpreis auf die folgenden Besuche. Ein gesondertes Angebot gibt es nur für Arbeit, die Fachleute, Material oder Gerät braucht: Stein oder Schrift restaurieren, Buchstaben neu vergolden, eine gebrochene Platte oder Einfassung ersetzen, Wurzeln entfernen, die den Stein anheben. Diese Arbeit führt ein Steinmetz oder Fachbetrieb unseres Vertrauens aus, und erst, wenn Sie das Angebot per E-Mail freigegeben haben.

Was geschieht, wenn ich kündige?

Sie kündigen selbst, in Ihrem Konto, jederzeit zum Ende des bezahlten Zeitraums. Bis dahin läuft die Pflege weiter: Die Besuche, die in diesen Zeitraum fallen, finden statt, danach wird nichts mehr eingeplant. Eine anteilige Erstattung für einen bereits bezahlten Zeitraum gibt es nicht; Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.

Was geschieht mit meinen Fotos, wenn ich kündige?

Sie bleiben in Ihrem Konto, und Sie können alle Fotos und Berichte jeder Grabstelle jederzeit herunterladen. Wir bewahren sie nach dem Ende des Abos noch eine Zeit lang auf; laden Sie sie herunter, wenn Sie eine eigene Kopie möchten.

Was, wenn das Wetter dazwischenkommt?

Regen, Schnee, Bauarbeiten oder eine Schließung durch die Friedhofsverwaltung können einen Besuch verzögern. Dann sagen wir Ihnen Bescheid und kommen, sobald es wieder möglich ist. Fällt der Besuch eines Monats aus einem Grund auf unserer Seite aus, holen wir ihn im folgenden Monat nach oder erstatten ihn, wenn das nicht geht.

Was, wenn etwas beschädigt oder schlecht gemacht wurde?

Sagen Sie es uns. Jeden Besuch prüfen wir, bevor der Bericht Sie erreicht, und wurde etwas nicht wie vereinbart erledigt, erledigen wir die Arbeit auf eigene Kosten erneut. Beschädigt unsere Arbeit die Grabstelle, bringen wir das in Ordnung.

Wir kümmern uns um mehrere Grabstellen – geht das mit einem Abo?

Ja, wenn sie auf demselben Friedhof liegen. Das Familien-Abo deckt bis zu drei Grabstellen auf demselben Friedhof ab, mit 12 Besuchen pro Jahr für jede; jede weitere kostet 25 € pro Monat oder 250 € pro Jahr zusätzlich. Möchten Sie eine Grabstelle herausnehmen, schreiben Sie uns; die Änderung gilt ab der nächsten Verlängerung. Liegen die Grabstellen auf verschiedenen Friedhöfen, sind das getrennte Einsätze – schreiben Sie uns, und wir machen Ihnen ein Angebot.

Darf ich Sie beauftragen, wenn die Grabstelle nicht auf meinen Namen läuft?

Ja, Sie müssen aber bestätigen, dass Sie Nutzungsberechtigter der Grabstelle sind oder die Zustimmung des Nutzungsberechtigten haben. Das verlangt die städtische Friedhofssatzung, und wir bitten alle Kunden darum.

Weitere Fragen

Haben Sie eine Frage, die hier fehlt?

Schreiben Sie uns. Es verpflichtet Sie zu nichts, und Werbung schicken wir danach keine.